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VORTRÄGE

Was braucht es zur partizipatorischen Errichtung und zum Betrieb von religiösen Versammlungsräumen?

Am Thema der Religionsfreiheit verschiedener Glaubens- und Bekenntnisgemeinschaften zeigt sich das Dilemma bzw. die Herausforderung einer praktischen Menschenrechtsarbeit. Wie Religionsfreiheit garantieren? Und wie die Grenzziehungen sicherstellen zu Meinungsfreiheit, Frauenrechten, Recht auf Bildung, Versammlungsfreiheit oder Recht auf Selbstbestimmung?

In den aktuellen Diskussionen um Religionsausübung spielen die Planung bzw. das Betreiben von religiösen Versammlungsräumen eine große Rolle. Aussehen, Gestaltung von und vermutete Aktivitäten in Gebetsräumen bzw. -häusern werden zu Konfrontationsflächen. An ihnen lassen sich Ängste und Befürchtungen jeder Art ebenso festmachen wie konkrete Nachbarschaftskonflikte um Beeinträchtigung der Lebensqualität etwa durch erhöhtes Verkehrsaufkommen oder höhere Lärmbelastung.

Wir verstehen unser Projekt, das sich der Analyse von religiösen Versammlungsräumen in Graz aus der Sicht der verschiedenen AkteurInnen widmet, als Projekt für ein wichtiges Thema einer kommunalen Menschenrechtsbildung in der Praxis. Wir wollen dabei ausleuchten, wie und wie weit an diesem Beispiel die konkrete Umsetzung von (teilweise mitunter in Konkurrenz stehenden) Menschenrechten bzw. Rechtsmaterien auf lokaler, politischer und auf Verwaltungsebene unter Partizipation von BürgerInnen und Betroffenen funktionieren kann. Neben formalen Vorgaben interessiert uns hier vor allem die Praxis positiver Beispiele, wo religiöse Versammlungsräume in Graz ohne Probleme geplant, gebaut oder betrieben werden.

Für mehr Informationen siehe unseren Info-Flyer


ProjektmitarbeiterInnen:

Mag.r Joachim Hainzl
Mag.a Edith Zitz

Laufzeit:

April 2011 – April 2012

gefördert von:

Land Steiermark (Integrationsplattform, Abt. für Volkskultur) und Stadt Graz (Integrationsreferat)