FAQs zu rechtlichen Aspekten in Zusammenhang mit Errichtung und Betrieb  von religiösen Versammlungsräumen*

 

DIE FREIHEIT DER ÖFFENTLICHEN RELIGIONSAUSÜBUNG

Das Grundrecht auf Religionsfreiheit

1. Was bedeutet die Religionsfreiheit für Bau und Betrieb von religiösen Versammlungsräumen?

2. Sind Einschränkungen bei der Religionsausübung möglich?

3. Können religiöse Versammlungsräume verhindert bzw. generelle Einschränkungen in der Ausgestaltung erwirkt werden?

Religionsfreiheit von rechtlich organisierten religiösen Gemeinschaften

4. Wie können sich religiöse Gruppen organisieren?

5. Können Weltreligionen in verschiedenen Organisationsformen religiöse Versammlungsräume betreiben?

6. Können AusländerInnen BetreiberInnen eines religiösen Versammlungsraumes sein?

7. Dürfen religiöse Versammlungsräume durch ausländische GeldgeberInnen (mit)finanziert werden?

 

RELIGIÖSE VERSAMMLUNGSRÄUME ALS NOTWENDIGE INFRASTRUKTUR DER KOLLEKTIVEN RELIGIONSAUSÜBUNG

Definition der religiösen Ausübung und dafür nötigen Räumlichkeiten

8. Was sind religiöse Versammlungsräume und dortige religiöse Praktiken?

9. Sind religiöse Versammlungsräume im Strafrecht besonders geschützt?

Raumordnung

10. Was regeln Raumordnungsgesetze und sind diese in allen Bundesländern gleich?

11. Wie werden religiöse Versammlungsräume in der Raumordnung von Steiermark und Tirol definiert?

12. Unter welchen Bedingungen können religiöse Versammlungsräume in Wohngebieten errichtet werden?

13. Können religiöse Versammlungsräume in Mischgebieten bzw. Kerngebieten errichtet werden?

14. Können religiöse Versammlungsräume in Dorfgebieten (Steiermark) errichtet werden?

15. Können religiöse Versammlungsräume in Gewerbe- und Industriegebieten errichtet werden?

16. Können religiöse Versammlungsräume auf Sonderflächen (Tirol) errichtet werden?

17. Können religiöse Versammlungsräume auf Vorbehaltsflächen errichtet werden?

18. Können religiöse Versammlungsräume im Freiland errichtet werden?

19. Sind religiöse Versammlungsräume auf Flächenwidmungsplänen ersichtlich zu machen?

20. Haben Gemeinden den Bedarf an religiösen Versammlungsräumen im Bereich der örtlichen Raumordnung mit zu bedenken?

21. Übersicht über zulässige Bereiche von religiösen  Versammlungsräumen nach dem steirischen Raumordnungsgesetz

22. Übersicht über zulässige Bereiche von religiösen  Versammlungsräumen nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz

Baurecht

23. Was regeln Baugesetze und sind diese in allen Bundesländern gleich?

24. Was ist bei einem Bauvorhaben für einen religiösen Versammlungsraum mit zu bedenken?

25. Was ist zu beachten, wenn bestehende bauliche Anlagen einer religiösen Nutzung zugeführt werden?

26. Gibt es bei Bauten für religiöse Zwecke generelle Beschränkungen der Bauhöhe?

27. Welche Rücksichten muss ein religiöser Bau auf das Ortsbild nehmen?

28. Müssen religiöse Versammlungsräume barrierefrei sein?

29. Welche Brandschutzmaßnahmen gelten für religiöse Versammlungsräume?

30. Wie viele Abstellplätze für Fahrzeuge müssen religiöse Versammlungsstätten aufweisen?

Beziehungen zur Nachbarschaft

31. Was sind Rechte von NachbarInnen bei der Errichtung von religiösen Versammlungsräumen?

32. Was sind die Rechte von BürgerInneninitiativen bei der Errichtung von religiösen Versammlungsräumen?

33. Welchen Schutz vor Emissionen von NachbarInnen haben religiöse Versammlungsräume?

34. Welchen Schutz vor Emissionen haben NachbarInnen von religiösen Versammlungsräumen?

Mischnutzungen

35. Gibt es in Bildungseinrichtungen, Heimen, Krankenanstalten etc. religiöse Versammlungsräume?

36. Ist es möglich dass religiöse Versammlungsräume auch durch andere religiöse Gruppen genutzt werden können?

Vom Rechtsstatus abhängige Ausnahmen für religiöse Versammlungsräume

37. Gibt es für religiöse Versammlungsräume Ausnahmen beim ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz?

38. Wie wirkt sich der Denkmalschutz auf religiöse Versammlungsräume aus?

39. Gibt es für Betreiber eines religiösen Versammlungsraumes eigene Bestimmungen im Veranstaltungsrecht?

40. Haben Veranstaltungen auf religiöse Versammlungsräume Rücksicht zu nehmen?

41. Gibt es besondere Bestimmungen für BetreiberInnen eines religiösen Versammlungsraumes im Steuerrecht?



Angeführte Gesetzesmaterien



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